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Roland Rau - Stellungnahme zu Schwermetallbelastungen in Ayurveda-Produkten

26.08.2005 |

"Der Vertrieb von Arzneimitteln, die in Deutschland keine Zulassung haben, die aber in einem anderen Land zugelassen sind, ist den Apotheken vorbehalten.
Nur diese dürfen nach Vorlage eines Rezeptes das betreffende Medikament importieren. Sie haften auch für die Qualität des Produktes.

Wenn bei einer Analyse Schwermetall festgestellt wurde, müßte differenziert werden, um welche Schwermetalle es sich handelt und in welcher Form sie enthalten sind.
Eine einmalige Spezialität der Ayurveda Medizin ist ja die Herstellung ungiftiger Aschen aus allen Arten von Metallen, sogar aus Quecksilber. Diesen Aschen wird in der Ayurveda Medizin ein hohes Heilpotential nachgesagt. Wenn solche Aschen enthalten sind, sind sie als Bestandteil der Inhaltsstoffe deklariert. Weil das Wissen um die medizinische Wirkung von metallischen Aschen in der westlichen Wissenschaft nicht vorhanden ist, sind solche Medikamente nicht zulässig, sie gelten als giftig. Sollte es sich bei den festgestellten Schwermetallen aber z.B. um Rückstände aus Abgasen handeln, wäre das ganz anders einzuordnen.

Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln mit dem sich unser Haus befaßt, ist mit einer einer Fülle von Verordnungen und Gesetzen geregelt. Wer ein Produkt in den Verkehr bringt, sei es der Hersteller oder der Importeur muß sich an diese Vorschriften halten. Dazu gehören selbstverständlich Laboranalysen.

Es gibt aber Anbieter, die sogenannte Food Supplements aus Asien importieren und ohne Beachtung des rechtlichen Regelwerks in Europa auf den Markt bringen. Sollten in solchen Produkten Schwermetalle festgestellt worden sein, müßte der Importeur haften, weil er seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, daß die in Deutschland vom Gesetzgeber am 27.05. 2004 verabschiedete Nahrungsergänzungsmittelverordnung den Vertrieb von solchen Food Supplements per Stichtag 1. Dezember 2005 unterbindet. Alle Nahrungsergänzungsmittel müssen ab diesem Tag ausnahmslos bestimmte Kriterien erfüllen und entsprechend deklariert sein.
Damit können die Verbraucher und natürlich die Kontrollbehörden auf den ersten Blick erkennen, ob das angebotene Produkt dem deutschen Recht entspricht oder nicht. Neue Nahrungsergänzungsmittel sind sogar dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts anzuzeigen.
Die Sicherheit der Verbraucher steht an erster Stelle. Schwarze Schafe, die es leider in jeder Branche gibt, sind nicht zu tolerieren."

Roland Rau
Geschäftsführer
The Ayurveda Shop GmbH
++49 (0)6154-630863
info@ayurveda-shop.com

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