Nachricht aus den Verbänden: Ayurveda-Diplom gilt nicht als Titel für Diplom Ayurveda-Praktiker
30.11.2013 | Der Besitz eines Ayurveda-Diplomes macht den Besitzer nicht zum Diplom Ayurveda-Praktiker. Zur Klärung der Rechtsfrage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Diplom zu vergeben bzw. den Titel des Diploms zu führen, befragten wir Rechtsanwältin Anne Rose in Hamburg.
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